Obraz z kolekcji TAAC Solutions "Niebieski" Jacek Żwiryn 2011

Vertretung Vor Verwaltungsorganen

Vertretung Vor Verwaltungsorganen
  • Vertretung vor Verwaltungsorganen, darunter Abgabe von sämtlichen Klarstellungen, Einreichung von jeglichen Schreiben und Antragsstellung verbunden mit den geführten Verwaltungsverfahren
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten, darunter Einreichung von Beschwerden und Kassationsbeschwerden
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