Obraz z kolekcji TAAC Solutions "Niebieski" Jacek Żwiryn 2011

Korporationsrecht

Korporationsrecht
  • Erstellung von Entwürfen, Führung von Verhandlungen und Überprüfung der Handelsverträge und sonstiger Verträge verbunden mit der laufenden Tätigkeitsführung im In- und Auslandsverkehr
  • Rechtshilfe bei der Gründung neuer Gesellschaften und Umwandlung der bestehenden Gesellschaften, sowie auch bei der Auflösung, Liquidation und Umstrukturierung
  • Laufende Beratung für die Organe der Handelsgesellschaften, darunter: für Eigentümergremien, Aufsichtsorgane und Leitungsorgane sowie auch für ihre Mitglieder
  • Organisation der Geselleschafterversammlungen, der Hauptversammlung der Aktionäre, Erstellung von Entwürfen der Beschlüsse und sonstigen internen Gesellschaftsunterlagen
  • Vertretung in den Registrierungsverfahren vor dem Landesgerichtsregister
  • Korporationsprüfungen
  • Aufstellung von Unternehmensführungs- und Kontrollregeln
  • Beratung In Bezug auf die Verantwortung der Mitglieder der Gesellschaftsorgane und in Bezug auf die Verantwortung der Gesellschaften
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