Obraz z kolekcji TAAC Solutions "Niebieski" Jacek Żwiryn 2011
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Lohnbuchhaltung Und Personalwesen

Zdjęcie Lohnverwaltung
Lohnverwaltung
  • Lohnverwaltung für die Personen, die die Arbeit für den Kunden aufgrund der Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen erbringen, geführt in Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften und mit Vorschriften, die die Körperschaftssteuer und Sozialversicherung betreffen
  • Lohnabrechnung für Mitarbeiter unter Berücksichtigung jeglicher Abzüge und sonstiger Leistungen
  • Berechnung und Abzug der Einkommensteuervorauszahlung, sowie auch der Beiträge für die Sozialversicherung und Gesundheitsversicherung
  • Erstellung der Lohnliste laut dem Organisationsschema des Kunden
  • Erstellung und falls erforderlich das Herunterladen aufs Unterkonto die Lohnüberweisungen mit dem Nettobetrag
  • Erstellung von Lohndatenblättern für die Buchhaltung im Format TAAC
  • Erstellung und Zurverfügungstellung der Lohnzettel für Mitarbeiter elektronisch über das Mitarbeiterportal
  • Erstellung und Versendung von Abrechnungserklärungen an die Sozialversicherungsanstalt, die nach gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind
  • Erstellung und Einreichung der Erklärungen über die monatliche Zahlungen an den Staatlichen Fonds für die Rehabilitation Behinderter auf dem Formblatt DEK-I-O in elektronischer Form
  • Unterstützung im Falle der Kontrolle durchgeführt durch die Verwaltungsorgane (die Sozialversicherungsanstalt, das Finanzamt)
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern
  • Erstellung und Einreichung der jährlichen Erklärungen auf den Formblättern PIT-11 und IFT-1R auf dem elektronischen Weg an die zuständigen Finanzämter
  • Erstellung und Einreichung der jährlichen Erklärungen auf den Formblättern PIT-11 und IFT-1R auf dem elektronischen Weg an die Mitarbeiter
  • Erstellung der jährlichen Erklärungen auf den Formblättern PIT-4R i PIT-8AR, deren Ausdrücken, Unterschreiben und Einreichen an den Kunden sowie auch elektronische Versendung an das zuständige Finanzamt
Zdjęcie Personalwesen-verwaltung
Personalwesen-verwaltung
  • Führung von Personalakten für jeden Mitarbeiter laut den geltenden Arbeitsrechtsvorschriften
  • Führung der durch die gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Beschäftigungsstatistik, die u.a. folgende Angaben umfasst, wie: Personalangaben über den Mitarbeiter, Geschickte der Beschäftigung, Krankschreibungen, Aufstellung der inanspruchgenommenen Erholungsurlaubstage, Aufstellung des Mutterschaftsurlaubs, des Elternurlaubs und Erziehungsurlaubs, Aufstellung aller entgeltlichen und unentgeltlichen Abwesenheiten, Information über die periodische ärztliche Untersuchungen und Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene
  • Erstellung der Arbeitsverträgen und sonstiger Dokumentation verbunden mit dem Arbeitsverhältnis, mit der Änderung der Arbeitsbedingungen und mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Bestimmung der Arbeitnehmerrechte laut den geltenden Vorschriften, d.h. Festlegung des Ausmaßes des Erholungsurlaubs, des Sonderurlaubs, des Mutterschaftsurlaubs, des Elternurlaubs und Erziehungsurlaubs, der Kündigungsfrist
  • Führung der Evidenz über die fehlende Dokumentation in den Personalakten, darunter die Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene, ärztliche Untersuchungen, Anmeldung und Abmeldung des Mitarbeiters und dessen Familienmitglieder bei der Sozialversicherungsanstalt und Anmeldung jeglicher Änderungen
  • Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeiter, die aufgrund der zivilrechtlichen Verträgen eingestellt sind, bei der Sozialversicherungsanstalt
  • Ausstellung der Bescheinigungen über die Beschäftigung für die Mitarbeiter
  • Erstellung von Standardberichten
  • Kontrolle auf relevanten Daten verbunden mit der Beschäftigung, darunter verbunden mit der Auflösung des Arbeitsvertrages, mit dem Erwerb von neuen Arbeitnehmerrechten, mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer für die ärztliche Untersuchungen und Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene, Erstellung der Anmeldungsformulare
  • Erstellung von Standardberichten an das polnische Hauptstatistikamt (auf den Formblättern Z-02, Z-05, Z-06)
  • Kontaktaufnahme mit der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, mit der Sozialversicherungsanstalt, mit dem Hauptstatistikamt
  • Information über relevante Änderungen im polnischen Arbeitsrecht, die die Personalangelegenheiten betreffen und Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Zdjęcie Sozialversicherung
Sozialversicherung
  • Beratungsdienstleistungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge: Unterstützung für das Unternehmen bei der Kontaktaufnahme mit der Sozialversicherungsanstalt, Vorbereitung und Stellungnahme in Bezug auf die Arbeitsverträge, Abrechnung der Sozialversicherungsbeträge ja nach dem mit dem Mitarbeiter unterschriebenen Arbeitsvertrag oder zivilrechtlichen Vertrag
  • Beratung bei der Optimierung der Sozialversicherungsbeiträge und Anwendung der Präferenzbeiträgen
  • Beratung bei der Anwendung der Sozialversicherungsbeiträge, darunter für die Rentner und Ausländer
Zdjęcie Vertretung Während der Kontrolle  der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der Sozialversicherungsanstalt und Verwaltungsorgane
Vertretung Während der Kontrolle der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der Sozialversicherungsanstalt und Verwaltungsorgane
  • Vorbereitung von sensiblen Unterlagen zur Kontrolle
  • Vertretung während der Kontrolle der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der Sozialversicherungsanstalt und des Finanzamts, Beratung bei der Erstellung der Klarstellungen, Vorbereitung von Widersprüchen gegen die erteilten Entscheidungen sowie auch Erhebung von Beschwerden an die Verwaltungsgerichte gegen die Entscheidung der Kontrolldienste

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