"Pomarańczowy", Jacek Żwiryn, 2011
Wir sind beteiligt

TAAC SOLUTIONS

TAAC SOLUTIONS ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die im Jahre 2010 von Aleksandra Serafin, Juristin und Steuerberaterin, gegründet wurde. Das Unternehmen beschäftigt Spezialisten in den Bereichen Steuern, Finanzen, Buchhaltung, Verwaltung, Einwanderungsrecht und Arbeitsrecht.

Unser Ziel ist es, den Kunden zu erleichtern, sich vollständig auf die Entwicklung Ihres eigenen Geschäfts zu konzentrieren, indem Ihnen effiziente und umfassende Betreuung und Dienstleistungen angeboten werden. Der Vorteil unseres Unternehmens ist die Zuverlässigkeit und Professionalität bei der täglichen Erbringung von Rechts- und Unternehmensdienstleistungen und die Unterstützung unserer Kunden, die das sichere und stabile Wachstum ihrer Mutterunternehmen ermöglicht.

Investitionen in moderne Technologien für den sicheren und entfernten Kundenzugang zu den Informationen über sein Unternehmen bedeuten, dass unser Angebot modern ist und den höchsten Qualitätsstandards entspricht.

 

 

Kunden und Organisationen

Wir bedienen polnische und internationale Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren. Unsere Kunden sind u.a.: Ortec, Unipharm, Atos, Walo Bertschinger, GPK Suez, Fortatech, LCP Immobilien, Boccard, OTTO und Morrow Woods.

Wir haben partnerschaftliche Rechtskanzleien im Ausland. Wir arbeiten auch mit Wirtschaftsorganisationen zusammen: der Polnisch-Schweizerischen Handelskammer (Polish-Swiss Chamber of Commerce), der Switzerland Global Enterprise, der Niederländisch-Polnischen Handelskammer (NPCC) und der Polnischen Agentur für Investitionen und Handel(PAIH).

Unser Team

Wir sind kundenorientiert, deshalb identifizieren wir seine individuelle
Bedürfnisse und bieten Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen an.

 

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Aktualności
6 August 2020

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reihengeschäfte

Dokumentierung der innergemeinschaftlichen Lieferung (igL) – welche Unterlagen nötig sind, damit die Besteuerung mit einem USt- Satz von 0% durch die Steuerbehörden in Frage nicht gestellt wird? Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 (im Folgenden „Verordnung“) des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (ABI. […]

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30 Mai 2017

Rechtliche und steuerliche Aspekten für das Funktionieren der Sonderwirtschafszonen in Polen

Die Spezialisten von TAAC Solutions haben die Veröffentlichung unter dem Titel „Rechtliche und steuerliche Aspekten für das Funktionieren der Sonderwirtschaftszonen in Polen”

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